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14 March 2025
KI: Ein Update Die Entwicklung der KI beschleunigt sich scheinbar unaufhaltsam. Auch das KI-Symposium@HS Mainz 2025 hat das wieder gezeigt. Neben hoch interessanten Vorträgen und Gesprächen war es gerade der Quantensprung der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten gegenüber den Beispielen aus dem Vorjahr, der gezeigt hat, wie wichtig es ist sich dauerhaft und intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen und Strategien für den Umgang damit und die damit verbundene juristische Beratung zu entwickeln. Die KI-Richtlinie der Europäischen Union ist ein erster Versuch, rechtliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Nutzung der KI zu erstellen. Von einigen als Einschränkung der Entwicklungs- und Anwendungsmöglichkeiten innerhalb der EU betrachtet, sind solche Rahmenbedingungen gerade dann wichtig, wenn in anderen Ländern scheinbar sichere Rahmenbedingungen plötzlich wegfallen und keine Grenzen (mehr) gesetzt werden. Die Mitgliedstaaten der EU können sich nicht auf Produktentwicklungen aus dem Ausland verlassen, sondern müssen auf europäischer Ebene Alternativen entwickeln. In diesem Zusammenhang gilt es, die Frage, die Professor Tristan Schulze während der Tagung gestellt hat, zu beantworten: "Die KI tut, was der Mensch will. Aber was sollte der Mensch wollen, wenn die KI alles kann?" Diese ethische und moralische Frage benötigt zwingend auch einen rechtlichen Rahmen, der nicht nur die Nutzung der KI, sondern auch deren Implikationen in allen Bereichen des Lebens und des Rechts regelt. Welchen Einfluss hat immer zunehmende Co-Kreativität auf die rechtliche Beurteilung der Arbeitsergebnisse? So können KI-generierte Ergebnisse nach der Rechtslage keine urheberrechtsfähigen Werke sein, können aber sehr wohl Urheberrechte Dritter verletzen. Ab wann unterliegt jedoch ein Prompt urheberrechtlichem Schutz? Welche Implikationen hat die KI für Markenkreation, Markenrecherchen oder die Entwicklung von Logos und anderen Design-Elementen? Wird die Benennung des Designers obsolet werden? Diese Fragen und andere beeinflussen unsere tägliche Arbeit - und wir geben unseren Mandanten die Antworten, die sie brauchen. © Grafik: Steve Johnson Link zur Veranstaltung: https://www.hs-mainz.de/news/hochschulweites-ki-symposium/?back=254&cHash=dddfac20a86b9030f8f28f1fc99deed4
20 February 2025
Doch keine Kunst? Unter der Überschrift "Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen" hat der BGH heute wenig überraschend mitgeteilt, dass verschiedene Sandalenmodelle der Firma Birkenstock keine urheberrechtlich geschützte Werke sind. Es fehle die nicht zu geringe Gestaltungshöhe, die auch für den urheberrechtlichen Schutz eines Werks der angewandten Kunst erforderlich sei. Das Gericht führt aus, dass „rein handwerkliches Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente“ dem Urheberschutz nicht zugänglich sei. Ganz abgesehen davon, weist das Gericht auf die Tatsache hin, dass die Partei, die urheberrechtlichen Schutz beansprucht auch die Darlegungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen trägt. Es ist eine erfreuliche Klarstellung durch den BGH, die das Verwischen der Grenzen zwischen eingetragenen Schutzrechten wie Marken und Designs einerseits und dem Urheberrecht andererseits verhindert und dadurch auch eine Umgehung der Grenzen bestimmter Schutzrechte erschwert. Andererseits zeigt die Entscheidung, dass die richtige Schutzrechtsstrategie ebenso wichtig ist wie die Vorbereitung eines solchen Verfahrens, einschließlich der Abwägung der Erfolgsaussichten. Es wird interessant sein, den Volltext der Entscheidung zu lesen. Den Text der Presseerklärung findet man hier: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025038.html?nn=10690868 Linked In: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7298296222606393345/?actorCompanyId=105489728 Instagram: https://www.instagram.com/p/DGSsvTbtK55/
17 February 2025
Pre-Blog-News: ECTA Supervisory Board and Committee Meetings 2024 Miléa Giannakoulis will take part in the ECTA Supervisory Board and Committee Meerings in Seville from 10 to 11 October 2024. Miléa is a member of the Law Committee. 2024 Panelists Meeting of the CAC Udo Pfleghar will take part in the Czech Arbitration Court's 2024 Panelists Meeting for UDRP and ADR Panelists from October 03 to 04, 2024. He will take part in a Panel Discussion on multiple parties in UDRP disputes and consolidation cases. GAPLA Annual Conference Udo Pfleghar and Dr. Volker Linden will take part in the GAPLA Annual Conference in Cologne from September 27 to 28, 2024. Volker will speak on the new legal framework for trade secreits while Udo will cover the subject of domain name disputes and their consolidation. 4th Design Law Day in Jena Udo Pfleghar will attend the 4th Design Law Day hosted by the German PTO in Jena and the Markenverband which will be addressing questions related to Design Law. The program promises interesting topics and presentations. ECTA Conference in Antwerp Miléa Giannakoulis will take part in the ECTA Conference in Antwerp from 19/06/2024 to 21/06/2024. Further Information: https://ecta.org/en/annual-conference-welcome/ PTMG Spring Conference 2024 Udo Pfleghar will take part in the PTMG Spring Conference in Valencia from 25/03/2024 to 26/03/2024. GRUR Annual Meeting 2023 ARISTOS IP will participate in the GRUR Annual Meeting from 27 to 29 September 2023 in Mannheim. ARISTOS IP is growing We are happy to announce that Dr. Volker Linden, formerly Head of Intellectual Property of the Voith Group of companies, has joined our firm in the role of Counsel. The Voith Group is a globally acting technology firm which is active in the fields of industrial plant and machine construction. Due to his many years of experience covering all aspects of Intellectual Property, Dr. Linden is an excellent addition to our firm. In addition to strengthening the core areas of trademark and design protection, we can now expand the range of services we offer in the direction of patents, utility models and the law oof employee inventions. Welcome to ARISTOS IP We are happy to announce the completion of our team. We welcome Alexandra Bukan and Bianca Moll to ARISTOS IP. Many of our clients know and appreciate Alexandra Bukan who has been accompanying them for many years with her friendly, highly professional and committed approach. Bianca Moll is also returning to us after several years of absence and is bringing her experience and her enthusiasm with her. Welcome to ARISTOS IP! ARISTOS IP has been launched We are launching our new law firm: ARISTOS IP Partnerschaft von Rechtsanwälten mit beschränkter Berufshaftung Gerling Giannakoulis Pfleghar.
17 February 2025
Pre-Blog-News: ECTA Supervisory Board and Committee Meetings 2024 Miléa Giannakoulis wird an den ECTA Supervisory Board und Committee Meetings in Sevilla am 10. und 11. Oktober 2024 teilnehmen. Miléa ist Mitglied des Law Committee. CAC Panelists Meeting 2024 Udo Pfleghar nimmt am Panelists Meeting des Czech Arbitration Court in Prag vom 03. bis 04. Oktober 2024 teil und wird als Mitglied des Panels über Multiple Parties in UDRP Proceedings und Consolidation Proceedings sprechen. DAPJV Jahreskonferenz Udo Pfleghar und Dr. Volker Linden werden an der Jahreskonferenz der DAPJV in Köln vom 27. bis zum 28. September 2024 teilnehmen. Volker wird zum Thema Geschäftsgeheimnisse referieren und Udo einen Vortrag zum Thema Domainstreitigkeiten und die Zusammenführung von Domain-Verfahren halten. 4. Jenaer Designrechtstag Udo Pfleghar wird am 9. September 2024 am 4. Jenaer Designrechtstag teilnehmen. Die Tagesordnung verspricht spannende Vorträge. ECTA-Konferenz Antwerpen Miléa Giannakoulis wird an der ECTA-Konferenz in Antwerpen vom 19.-21. Juni 2024 teilnehmen. Weitere Informationen unter: https://ecta.org/en/annual-conference-welcome/ EuG bestätigt Relevanz der Markenbenutzung in sozialen Medien Das Gericht der Europäischen Union (EuG) stellt in einer aktuellen Entscheidung vom 7. Februar 2024 (T-74/23) klar, dass die Präsenz in den sozialen Medien einen relevanten Faktor für die Prüfung der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke darstellt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass es sich bei den sozialen Medien um ein Mittel handele, das in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise für die Werbung für kosmetische Mittel und sogar für deren Verkauf eingesetzt werde (Rn. 46). Das EUIPO hatte hingegen die Ansicht vertreten, die Präsenz in sozialen Medien sei nicht relevant, da sie weder etwas über die Wahrnehmung der Benutzung dieser Marke durch den Verbraucher aussage noch ausreiche, um zu beweisen, dass die Waren, für die sie eingetragen worden sei, tatsächlich auf dem Markt präsent gewesen seien. PTMG Spring Conference 2024 Udo Pfleghar wird an der PTMG Konferenz vom 25. - 26. März 2024 in Valencia teilnehmen. 22. Kölner Symposium am 29. Februar und 01. März 2024 Nicole Gerling wird am 22. Kölner Markensymposium am 29. Februar und am 01. März 2024 teilnehmen. GRUR Jahrestagung 2023 ARISTOS IP nimmt an der GRUR Jahrestagung vom 27. bis 29. September 2023 in Mannheim teil. AIPPI Jahresseminar Udo Pfleghar nimmt am Jahresseminar der Deutschen Landesgruppe der AIPPI am 2.6.2023 in Düsseldorf teil. ARISTOS IP wächst weiter: Wir freuen uns, dass seit dem 1. März 2023 Dr. Volker Linden, vormals Leiter Gewerblicher Rechtsschutz der Voith-Unternehmensgruppe, als of Counsel zu uns gestoßen ist. Die Voith Gruppe ist ein global agierendes Technologieunternehmen, das in den Bereichen Anlagen- und Maschinenbau tätig ist. Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung in allen Facetten des gewerblichen Rechtsschutzes ist Dr. Linden eine hervorragende Ergänzung unserer Kanzlei. Neben einer Verstärkung in unseren Kerngebieten Marke und Designschutz können wir mit ihm das Spektrum der von uns angebotenen Dienstleistungen auf Patente, Gebrauchsmuster und Arbeitnehmererfinderrecht erweitern. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit! Willkommen bei ARISTOS IP Wir freuen uns, dass unser Team jetzt vollständig ist und begrüßen Alexandra Bukan und Bianca Moll bei ARISTOS IP. Viele unserer Mandanten kennen und schätzen Alexandra Bukan, die sie schon seit vielen Jahren freundlich mit hoher Professionalität und vollem Engagement begleitet. Auch Bianca Moll kehrt nach längerer Abwesenheit zu uns zurück und bringt ihre Erfahrung und ihre Begeisterung mit in die Kanzlei. Willkommen bei ARISTOS IP! ARISTOS IP geht an den Start. Es ist so weit: ARISTOS IP Partnerschaft von Rechtsanwälten mit beschränkter Berufshaftung Gerling Giannakoulis Pfleghar mit Sitz in Frankfurt am Main ist für Sie da.
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